Soforthilfe für Unternehmen in der Corona-Krise
Leistungen der Unternehmensberatung EWU Dr. Wallberg & Partner GmbH
Die von der Corona-Krise ausgelösten wirtschaftlichen Entwicklungen äußern sich in existenzbedrohenden Auswirkungen auf Unternehmer und selbstständig Tätige. Als Unternehmensberatung sehen wir es als unsere Aufgabe, Ihnen in dieser schwierigen Zeit zur Seite zu stehen. Setzen Sie auf die Soforthilfe der EWU Unternehmensberatung. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir einen zukunftsweisenden Plan zum Erhalt Ihres Business. Dabei informieren wir Sie rund um Sparmaßnahmen, Betriebsmittelerhalt und Zuschüsse. Wir beraten Sie, wie Sie Ihre Rentabilität verbessern, Ihre Liquidität sichern und Personalkosten entschädigen.
Schwerpunkte der Soforthilfe für Unternehmen in der Corona-Krise
geförderte Unternehmensberatung
Für Unternehmen, stehen staatliche Fördermittel für professionelle Beratungsangebote bereit. Bei der vom BAFA ins Leben gerufenen Förderung werden 50 % – 80 % der Kosten für Unternehmensberatungen in Zeiten der Corona-Krise übernommen. Die Förderung deckt bis zu maximal 3.000 Euro bzw. 4.000 Euro der Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) ab.
Unter der Corona-Krise leidende Unternehmen und Selbstständige erhalten innerhalb der geförderten Unternehmensberatung neben der Unterstützung in bürokratischen Prozessen, insbesondere strategischen Input durch professionelle Berater/innen. Als verifizierter Programmteilnehmer ist die EWU Unternehmensberatung Ihre Anlaufstelle, um eine Neuausrichtung Ihres Unternehmens anzustoßen und die Etablierung optimierter Geschäftsprozesse erfolgreich zu begleiten.
Sichern Sie den Fortbestand Ihres Business mithilfe der geförderten Unternehmensberatung!
Unsere Berater-ID für Förderanträge beim BAFA lautet 134823.
Kredite beantragen
Um die Liquidität Ihres Unternehmens unter Berücksichtigung der laufenden Kosten zu sichern, können Sie einen Kredit für Betriebsmittel bei Ihrer Hausbank beantragen. Die EWU Unternehmensberatung unterstützt Sie bei der Antragsstellung und bereitet Sie auf bevorstehende Bankgespräche vor. Die Mittel für den Ausgleich einer finanziellen Schieflage stellen die KfW-Förderbank und verschiedene Landesbanken. In welcher Höhe die Kredite an Gründer und Unternehmer vergeben werden, ist von Faktoren wie Unternehmensgröße, Marktzugehörigkeit und Jahresumsatz abhängig. Als Unternehmensberatung klären wir Sie über weitere Einzelheiten gerne auf.
Nutzen Sie die Chance mit Unterstützung eines Beraters den Kreditantrag auszuarbeiten, um die notwendigen Zuarbeiten für die Bank leisten zu können.
Zuschüsse anfordern
Im Rahmen des von der Regierung verabschiedeten Schutzschirms haben von der Corona-Krise betroffene Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler Anspruch auf eine sogenannte Soforthilfe. Diese umfasst die Zuteilung finanzieller Zuschüsse. Beantragt wird die Soforthilfe im jeweiligen Bundesland, in dem der Hauptsitz der betroffenen Unternehmen und Solo-Selbstständigen gemeldet ist. Die Vergabe der Zuschüsse koordinieren unterschiedliche Behörden. Gleich ist jedoch das Verfahren zur Antragsstellung, das die Bereitstellung von Unterlagen wie Liquiditätsplanung, Bilanzen und BWA voraussetzt. Gern informieren wir Sie, welche Behörde für Sie zuständig ist, und tragen die Unterlagen mit Ihnen zusammen.
Wir unterstützen Sie bei der Auswahl von Zuschüssen und helfen Ihnen bei der Beantragung.
Personalkosten entschädigen
Eines der größten Kostenfaktoren sind oft die Personalkosten.
Erleiden Sie oder Mitarbeiter Ihres Unternehmens einen Verdienstausfall durch ein Tätigkeitsverbot aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), besteht Anspruch auf eine Entschädigung. Vom Tätigkeitsverbot betroffene Arbeitnehmer erhalten für die Dauer von bis zu sechs Wochen eine Entschädigung vom Arbeitgeber. Die Erstattung der Personalkosten für von Quarantänemaßnahmen betroffene Beschäftigte erfolgt für Arbeitgeber auf Antrag bei der zuständigen Behörde. Die Antragstellung steht Selbstständigen ebenso zu. Sind auch Sie vom Verdienstausfall betroffen, weisen wir Ihnen bei Bedarf den Weg zur Rückerstattung.
Das Kurzarbeitergeld kann ein Weg sein Personalkosten schnell zu senken, mit dem Vorteil, dass man wertvolles Personal nicht kündigen muss und dies dem Unternehmen erhalten bleibt.
Sie wollen sich nicht mit den bürokratischen Antragswegen herumärgern? Wir bewahren den Durchblick für Sie und begleiten Sie auch in diesen Prozessen.