Umweltstandard PDF Drucken E-Mail
Umweltstandard
Umweltsiegel des sächsischen Handwerks

Umweltstandard Handwerk Sachsen,
eine Initiative der sächsischen Handwerkskammern im Rahmen der Umweltallianz Sachsen

Auch für Handwerksunternehmen ist es durchaus sinnvoll und notwendig, sich mit der Thematik Umweltmanagement auseinander zu setzen. Schwachstellen und Handlungsbedarf wird es, wenn auch nach Art und Umfang unterschiedlich, in jedem Betrieb geben. Als regionale Variante in Anlehnung an aufwendige und im Kleinbetrieb wenig praktikable Systeme wie Öko- Audit und ISO 14001 wurde im Rahmen der Umweltallianz Sachsen ein am Handwerk orientiertes, nachvollziehbares System entwickelt, der "Umweltstandard Handwerk Sachsen".

Ziel ist es, durch eine handwerksnahe Struktur des Verfahrens und einfache, zielorientierte Vorgehensweise, kosten- und zeitsparend, angepasste Managementbausteine in Handwerksunternehmen einzuführen.

Regional tätige Unternehmen können mit einem regional in Sachsen vergebenen und anerkannten Umweltsiegel werbewirksam auf dem Markt agieren. Das Siegel dient keiner Produktwerbung, sondern einer umweltorientierten Imageprofilierung des überprüften Unternehmens. Die Vergabe und Überwachung erfolgt gemeinsam durch die Handwerkskammern Chemnitz, Dresden und zu Leipzig.

Die Teilnahme an diesem System steht jedem sächsischen Handwerksbetrieb offen, unabhängig davon, ob es sich um ein dienstleistendes oder produzierendes Unternehmen handelt. Voraussetzung ist die Eintragung bei der zuständigen Handwerkskammer.

Welchen Nutzen haben Sie:

  • Ein umfassender Umwelt-Check macht Umweltschutzanforderungen an das Unternehmen deutlich und betriebliche Abläufe transparent.
  • Damit ergeben sich Möglichkeiten Rechtssicherheit im Umweltschutz zu schaffen bzw. bestehende Mängel zu erkennen und schrittweise zu beheben.
  • Einsparpotentiale werden durch die Analyse betrieblicher Stoffströme erkannt, etwa in den Umweltbereichen Abfall, Abwasser oder Energieverbrauch.
  • Umweltauswirkungen des Betriebes werden erfasst und können gezielt auf ein zulässiges Maß reduziert werden, Nachbarschaftskonflikte können vermieden bzw. entschärft werden.
  • Betrieblicher und Produktintegrierter Umweltschutz können öffentlichkeits- und kundenwirksam mit dem "Umweltsiegel" dargestellt werden, es ergeben sich Image- und Marketingvorteile.
  • Auftraggebern gegenüber kann, wenn erforderlich, ein funktionierendes, ausreichend dokumentiertes Umweltmanagementsystem nachgewiesen werden.
  • Die Teilnahme an der Umweltallianz Sachsen ist für Träger des Umweltsiegels möglich.

Der Umweltstandard Handwerk umfasst einen Anforderungskatalog mit acht Kriterien, die vom Unternehmen zu erfüllen sind.

Kriterienkatalog zur Vergabe des Umweltsiegels:

  • Der Handwerksbetrieb darf nicht gegen Umweltvorschriften und damit eng im Zusammenhang stehende Vorschriften verstoßen
  • Der Handwerksbetrieb muss die durch seine Tätigkeit bedingten Auswirkungen auf die Umwelt kennen und beurteilen können. Die bedeutendsten Umweltauswirkungen sind in geeigneter Form und wenn möglich quantitativ zu erfassen (Abfälle, Wasserverbrauch, Abwassermengen, Energieverbrauch...)
  • Der Handwerksbetrieb muss umweltrelevante Betriebsabläufe ausreichend dokumentieren (z.B. Abfallbuch, Gefahrstoffverzeichnis, Abwasserbuch,
  • Betriebsanweisungen...). Entsprechende Unterweisungen der Arbeitnehmer sind jährlich durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren.
  • Der Handwerksbetrieb hat eine verantwortliche Person (Ansprechpartner) für Umweltschutz zu benennen. Diese Person muss sich gemäß dem Umweltsiegel-Schulungsprogramm mindestens einmal im Jahr auf dem Umweltschutzsektor weiterbilden. Nachweise über gleichwertige Weiterbildungen werden anerkannt.
  • Der Handwerksbetrieb muss über eine schriftliche Darstellung seines betrieblichen Umweltmanagementsystems verfügen. (Aufbau- und Ablauforganisation)
  • Der Handwerksbetrieb hat ein Umweltprogramm vorzulegen, in dem die Maßnahmen zur Erreichung der darin gesteckten Umweltziele mit konkreten Angaben zu Terminen und Verantwortlichkeiten festgelegt sind. Das Umweltprogramm soll verdeutlichen, mit welchen Mitteln der Betrieb seine Umweltauswirkungen weiter reduzieren kann.
  • Der Handwerksbetrieb muss (unter Beachtung wirtschaftlicher Kriterien) auf eine umweltgerechte Beschaffung seiner Einsatzstoffe achten.
  • Der Handwerksbetrieb muss in der Lage sein, seine Kunden über die Umweltrelevanz seiner Produkte und Dienstleistungen zu informieren.

Verfahren

Der Antrag auf Vergabe des "Umweltsiegels" ist an die zuständige Handwerkskammer zu richten und gemeinsam mit folgenden Unterlagen einzureichen:

  • Beratungsberichte sowie im Rahmen der Beratungen erarbeitete Dokumentationen (z.B. durch externe Berater) zum betrieblichen Umweltmanagement entsprechend Kriterienkatalog oder selbständig erarbeitete Dokumentationen gleicher Wertigkeit
  • vorhandene Teilnahmebestätigungen / Zertifikate von absolvierten Schulungsmaßnahmen
  • ggf. ergänzende Informationsmaterialien.

Die Handwerkskammer führt eine formale Prüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit durch.

Im Rahmen einer anschließenden Betriebsbegehung werden sowohl die Dokumentationen als auch die praktische Umsetzung des betrieblichen Umweltmanagementsystems überprüft.

Die Überprüfung erfolgt nach einer einheitlich anzuwendenden Checkliste, die nach Bedarf ergänzt bzw. erweitert werden kann, durch qualifizierte Fachkräfte der Handwerkskammern (Umweltbetriebsprüfer nach EU- Öko- Audit- VO) und endet mit einer wertenden Stellungnahme.

Nach positiver Entscheidung vergibt die zuständige Handwerkskammer das Umweltsiegel.

Sollte(n) die Prüfung(en) ergeben, dass der Antragsteller noch nicht alle Kriterien vollständig erfüllt, hat er die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres eine Wiederholungsprüfung zu beantragen.
Werden nach Vergabe des "Umweltsiegels" Umweltdelikte dieses Unternehmens bekannt, ist das "Umweltsiegel" durch die Antragsstelle abzuerkennen

Das "Umweltsiegel" hat eine Geltungsdauer von drei Jahren und kann nach Ablauf dieser Frist neu beantragt werden.

 

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