„ÖKO KAPITAL“, das Umweltsiegel für sächsische Industrie- und Handelsbetriebe
Auch für klein- und mittelständige Unternehmen ist es durchaus sinnvoll und notwendig, sich mit der Thematik Umweltmanagement auseinander zu setzen. Als regionale Variante in Anlehnung an aufwendige und im Kleinbetrieb wenig praktikable Systeme wie Öko- Audit und ISO 14001 haben wir ein vereinfachtes Umweltmanagementsystem erstellt, welches sich an den Bedingungen sächsischer Industrie- und Handelsbetrieben orientiert.
Ziel ist es, durch eine realitätsnahe Struktur des Verfahrens und einfache, zielorientierte Vorgehensweise, kosten- und zeitsparend, angepasste Managementbausteine in klein- und mittelständige Unternehmen einzuführen.
Das Siegel dient einer umweltorientierten Imageprofilierung des überprüften Unternehmens. Zertifizierte Unternehmen können mit diesem Umweltsiegel werbewirksam auf dem Markt agieren.
Die Vergabeanforderungen für das Umweltsiegel „ÖKO KAPITAL“ gleichen den Kriterien des „Umweltstandard Handwerk“.
Die Teilnahme an diesem System stehen jedem Industrie-, Handwerks- und Handelsbetrieb offen.
Welchen Nutzen haben Sie:
- ein umfassender Umwelt- Check macht Umweltschutzanforderungen an das Unternehmen deutlich und betriebliche Abläufe transparent.
- Damit ergeben sich Möglichkeiten, Rechtssicherheit im Umweltschutz zu schaffen, bzw. bestehende Mängel zu erkennen und schrittweise zu beheben.
- Einsparpotentiale werden durch die Analyse betrieblicher Stoffströme erkannt, etwa in den Umweltbereichen Abfall, Abwasser oder Energieverbrauch.
- Umweltauswirkungen des Betriebes werden erfasst und können gezielt auf ein zulässiges Maß reduziert werden, Nachbarschaftskonflikte können vermieden bzw. entschärft werden.
- Betrieblicher und Produktintegrierter Umweltschutz können öffentlichkeits- und kundenwirksam mit dem "Umweltsiegel" dargestellt werden und es ergeben sich Image- und Marketingvorteile.
- Auftraggebern gegenüber kann, wenn erforderlich, ein funktionierendes, ausreichend dokumentiertes Umweltmanagementsystem nachgewiesen werden.
Das Siegel „ÖKO KAPITAL“ umfasst einen Anforderungskatalog mit acht Kriterien, die vom Unternehmen zu erfüllen sind.
Kriterienkatalog zur Vergabe des Umweltsiegels:
- Der Betrieb darf nicht gegen Umweltvorschriften und den damit eng in Zusammenhang stehende Vorschriften verstoßen
- Der Betrieb muss die durch seine Tätigkeit bedingten Auswirkungen auf die Umwelt kennen und beurteilen können. Die bedeutendsten Umweltauswirkungen sind in geeigneter Form und wenn möglich quantitativ zu erfassen (Abfälle, Wasserverbrauch, Abwassermengen, Energieverbrauch...)
- Der Betrieb muss umweltrelevante Betriebsabläufe ausreichend dokumentieren (z.B. Abfallbuch, Gefahrstoffverzeichnis, Abwasserbuch, Betriebsanweisungen...). Entsprechende Unterweisungen der Arbeitnehmer sind jährlich durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren.
- Der Betrieb hat eine verantwortliche Person (Ansprechpartner) für Umweltschutz zu benennen. Diese Person muss sich gemäß dem Umweltsiegel-Schulungsprogramm mindestens einmal im Jahr auf dem Umweltschutzsektor weiterbilden. Nachweise über gleichwertige Weiterbildungen werden anerkannt.
- Der Betrieb muss über eine schriftliche Darstellung seines betrieblichen Umweltmanagementsystems verfügen. (Aufbau- und Ablauforganisation)
- Der Betrieb hat ein Umweltprogramm vorzulegen, in dem die Maßnahmen zur Erreichung der darin gesteckten Umweltziele mit konkreten Angaben zu Terminen und Verantwortlichkeiten festgelegt sind. Das Umweltprogramm soll verdeutlichen, mit welchen Mitteln der Betrieb seine Umweltauswirkungen weiter reduzieren kann.
- Der Betrieb muss (unter Beachtung wirtschaftlicher Kriterien) auf eine umweltgerechte Beschaffung seiner Einsatzstoffe achten.
- Der Betrieb muss in der Lage sein, seine Kunden über die Umweltrelevanz seiner Produkte und Dienstleistungen zu informieren.
Verfahren
Die Vergabe des Umweltsiegels „ÖKO KAPITAL“ erfolgt durch die EWU Dr. Wallberg & Partner GmbH Unternehmensberatung.
- Beratungsberichte, sowie im Rahmen der Beratungen erarbeitete Dokumentationen zum betrieblichen Umweltmanagement entsprechend Kriterienkatalog oder erarbeitete Dokumentationen gleicher Wertigkeit
- vorhandene Teilnahmebestätigungen / Zertifikate von absolvierten Schulungsmaßnahmen
- ergänzende Informationsmaterialien.
Die EWU führt eine formale Prüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit durch. Im Rahmen einer anschließenden Betriebsbegehung werden sowohl die Dokumentationen, als auch die praktische Umsetzung des betrieblichen Umweltmanagementsystems überprüft.
Die Überprüfung erfolgt nach einer einheitlich anzuwendenden Checkliste und endet mit einer wertenden Stellungnahme. Nach positiver Entscheidung vergibt die EWU das Umweltsiegel. Sollte(n) die Prüfung(en) ergeben, dass der Antragsteller noch nicht alle Kriterien vollständig erfüllt, hat er die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres eine Wiederholungsprüfung zu beantragen. Werden nach Vergabe des "Umweltsiegels" Umweltdelikte dieses Unternehmens bekannt, ist das "Umweltsiegel" durch die Antragsstelle abzuerkennen
Das "Umweltsiegel" hat eine Geltungsdauer von drei Jahren und kann nach Ablauf dieser Frist neu beantragt werden.
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