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Förderrichtlinien


Richtlinie zur Unterstützung von Umweltberatung und Umweltmanagement in kleinen Unternehmen durch IHK / HWK (Originaltext HWK)

Handwerksbetriebe, die spezielle Probleme im Bereich des betrieblichen Umweltschutzes zu lösen haben, können für die Erarbeitung notwendiger Entscheidungsgrundlagen Fördergelder nutzen. Die finanzielle Unterstützung durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft wird über die Handwerkskammer den Mitgliedsbetrieben unkompliziert zur Verfügung gestellt. Gefördert werden orientierende Umweltberatungen und solche, die sich auf einen konkreten Schwerpunkt beziehen sowie die Einführung von Umweltmanagementsystemen.
Die Unterstützung soll interessierte Mitgliedsunternehmen in die Lage versetzen, den gestiegenen Umweltschutzanforderungen und verschärften Umweltvorschriften durch wirtschaftliche, technische, organisatorische und rechtliche Maßnahmen zu entsprechen. Mit der geförderten Beratungsleistung sollen die unternehmerischen Entscheidungsgrundlagen verbessert und die Rechtssicherheit im Unternehmen erhöht werden.

Die Förderung erhalten Unternehmen mit:

  • weniger als 50 Beschäftigten,
  • einem Jahresumsatz von höchstens 7 Mio Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 5 Mio Euro und
  • wenn höchstens 25 % der Anteile im Besitz von einem oder mehreren diese Definition nicht erfüllenden Unternehmen sind.

Die Unterstützung kann auch Existenzgründern gewährt werden, wenn das Gründungskonzept so weit ausgereift ist, dass eine Umweltberatung sinnvoll erscheint. Die Unterstützung besteht in einem Zuschuss von 70 Prozent zu den vom Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten (ohne Umsatzsteuer). Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal:

  • 1000 Euro für eine orientierende Umweltberatung
  • 1500 Euro für eine Umweltberatung zu einem Schwerpunktthema
  • 2500 Euro für die Einführung eines Umweltmanagementsystems gemäß Umweltstandard Handwerk, Ökoprofit, DIN EN ISO 14001 oder EMAS-Verordnung

Unterstützungsfähig ist während der Geltungsdauer der maßgebenden Richtlinie pro Mitgliedsunternehmen je eine der vorgenannten Maßnahmen.
Voraussetzung für die Förderung ist ein Vorgespräch bei der zuständigen Kammer, in dem die inhaltlichen Schwerpunkte der vorgesehenen Beratung schriftlich festgelegt werden. Die förderbare Umweltberatung muss eine umfassende Bestandsaufnahme der Umweltsituation im Unternehmen, die Gegenüberstellung zu den bestehenden und zu erwartenden umweltrechtlichen Anforderungen als auch Handlungsempfehlungen für grundsätzlich geeignete Maßnahmen zur Erfüllung entsprechender Umweltschutzanforderungen enthalten. Die Ergebnisse der Beratung sind in einem schriftlichen Beratungsbericht zu dokumentieren. Das beratene Unternehmen stellt nach Abschluss der Beratung einen Antrag auf Unterstützung bei der zuständigen Kammer.
Besonders werden auch Unternehmen unterstützt, die von der Hochwasserkatastrophe direkt oder indirekt betroffen waren.

 

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